Identitätskarte

Allgemeines

Der Antrag auf Ausstellung einer neuen Identitätskarte ist bei der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde einzureichen.
Für die Beantragung eines neuen Ausweises müssen Sie persönlich bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohnsitzgemeinde vorsprechen. Minderjährige sind dabei von einem Elternteil, entmündigte Personen von ihrer gesetzlichen Vertretung zu begleiten.

 

Unterlagen

  • Alte Identitätskarte
  • Passfoto (Frontansicht, schwarzweiss oder farbig mit neutralem Hintergrund, nicht älter als ein Jahr, geschlossener Mund)
  • Bei Verlust des Ausweises muss eine Verlustanzeige einer schweizerischen Polizeistelle mitgebracht werden.

 

Dauer des Antragsverfahrens

In der Regel dauert das gesamte Verfahren ca. 15 Arbeitstage ab der Antragsstellung.

 

Gültigkeit / Preis

Kinder bis 18 Jahre:    5 Jahre / Fr. 35.00
Erwachsene:               10 Jahre / Fr. 70.00

 

Einreisebestimmungen

Für Informationen über Einreisebestimmungen wenden Sie sich bitte an die Vertretung (Botschaft oder Konsulat) des entsprechenden Landes oder an Ihren Reiseveranstalter.

 

Pass oder Kombiangebot (Pass & IDK)

Das Antragsverfahren für einen Pass oder für das Kombiangebot (Pass und Identitätskarte) läuft direkt über die kantonale Ausweisstelle.