1 Generelles

1.1

Grundlage dieser Benützungsordnung bildet das Betriebsreglement der Mehrzweckanlage "Schwärzi" Altnau.

1.2

Das Verunreinigen durch Abfälle sowie das Beschmutzen des Bodens und der Wände ist strengstens untersagt.

1.3

Ohne Erlaubnis des Hauswartes dürfen die Vereine keine eigenen Geräte und Mobilien in den Turnhallen und auf den Aussenplätzen aufstellen.

1.4

Die benützten Turngeräte sind nach Schluss der Uebungen an die für sie bestimmten Plätze zu versorgen sowie auf Mängel und Vollständigkeit zu prüfen. Die ins Freie genommenen Geräte sind vor dem Rücktransport in die Halle zu reinigen. Die Matten dürfen nicht im Freien verwendet werden.

1.5

An den bestehenden Anlagen und Einrichtungen dürfen keinerlei Veränderungen vorgenommen werden.

1.6

Nach jedem Anlass wird das Material (Turnmaterial, Festküche etc.) durch den Vereinsverantwortlichen und den Hauswart kontrolliert. Allfällige Beschädigungen, defekte oder fehlende Gegenstände werden dem Veranstalter verrechnet.

1.7

Auf dem gesamten Areal, mit Ausnahme des Parkplatzes und der Zufahrt zur Zivilschutzanlage, besteht ein generelles Fahrverbot. Die Zufahrt zur Zivilschutzanlage muss jederzeit gewährleistet sein.

1.8

Fahrräder und Motorfahrzeuge sind ausserhalb der Sportanlage auf den bezeichneten Plätzen geordnet aufzustellen.

1.9

Fundgegenstände sind dem Hauswart abzugeben und auch dort abzuholen. Ueber innert 2 Monaten nicht abgeholte Gegenstände wird verfügt.

2 Halle

2.1

Die Turnhallen dürfen nur barfuss oder mit Turnschuhen betreten werden. Das Tragen von Turnschuhen mit abfärbenden Gummisohlen und solchen, die vor Betreten der Halle im Freien benützt wurden, ist untersagt.

2.2

Mit Harz verklebte Bälle dürfen nicht verwendet werden.

2.3

Das Werfen, Heben und Stossen von Steinen, Hanteln und Kugeln ist nur auf dazu geeigneten Anlagen gestattet.

2.4

Die Benützung der Anzeigetafel ist bewilligungspflichtig und darf nur durch entsprechend ausgebildetes Personal erfolgen.

3 Aussensportanlagen

3.1

Ueber die Benützbarkeit der Spielwiese entscheidet der Hauswart, nötigenfalls unter Beizug der Betriebskommission.

3.2

Die Benützung der Aussenanlage hat mit aller Sorgfalt und gegenseitiger Rücksichtnahme zu erfolgen. Die Anlage muss nach Verlassen in sauberem Zustand sein.

3.3

Auf den Aussenanlagen sind nur Turn-, Nagel- oder Nockenschuhe erlaubt. Stollenschuhe sind nicht gestattet.

3.4

Die Kunststoffbeläge dürfen nur mit Turn- oder Nagelschuhen mit max. 6 mm Dornen betreten werden.

3.5

Für die Wurf- und Stossdisziplinen müssen die hierfür vorgesehenen Anlagen benützt werden.

3.6

Ein Begehen der nördlichen Schutzmauer ist untersagt.

4 Duschanlagen

4.1

Die Duschen dürfen nur barfuss oder mit Badeschuhen betreten werden.