Verkehrskonzept Mehrzweckanlage "Schwärzi" Altnau

1.)
Dieses Verkehrskonzept ist Bestandteil des Betriebsreglements und ist einzuhalten.

2.)
Die gesamte Verkehrsregelung wird durch den Veranstalter organisiert und überwacht.

3.)
Die entsprechenden Signalisations- und Absperranlagen sind Eigentum der Sekundarschulgemeinde Altnau und werden durch den Hauswart der Schwärzi verwaltet.
Die Signalisation hat durch den Veranstalter zu erfolgen. Für die zeitgerechte Rückgabe ist ebenso der Veranstalter verantwortlich. Für das Signalisationsmaterial wird
dem Veranstalter eine Mietgebühr in Rechnung gestellt.

4.)
Der Gesuchsteller hat mit dem entsprechenden Veranstaltungsgesuch die Anzahl der zu erwartenden Motorfahrzeuge bekanntzugeben.

5.)
Folgende Parkflächen stehen zur Verfügung (siehe auch Situationsplan)

Parkplatz 1: 50 Parkplätze Areal Mehrzweckanlage "Schwärzi"

 

Parkplatz 2: 30 Parkplätze Hangetenstrasse östlich vom Sportplatz (sportplatzseitig)
Parkplatz 3: 30 Parkplätze Lothaldenstrasse
Parkplatz 4: 40 Parkplätze Areal Oberstufenschulhaus
Parkplatz 5: 50 Parkplätze Areal Raiffeisen und Landi/Agro Center (samstags ab 16.00 h)

6.)
Für grössere Veranstaltungen (ab 150 Fahrzeugen), bei welchen das Parkplatzangebot nicht genügt, kann die Güttingerstrasse als Parkmöglichkeit genutzt werden. Diese
wird dann nur noch als Einbahnstrass zwischen Güttingen und Altnau befahrbar sein. Dafür ist die Gemeinde Altnau mindestens 30 Tage im Voraus zu informieren und eine
Bewilligung bei der Kantonspolizei Thurgau eingeholt werden.


 

 

7.)
Die Verkehrsregelung muss durch den Veranstalter sichergestellt werden.

 

  • Kleiner Anlass, bis ca. 50 Personenwagen, parkieren bei der Schwärzi, ohne Auflage
  • Mittlerer Anlass, bis ca. 150 Personenwagen, parkieren bei der Schwärzi / Hangetenstr. / Lothalde / Schulareal. Keine anerkannte Organisation zwingend notwendig, jedoch eine konkret verantwortliche Person muss bestimmt und im Gesuch erwähnt sein, inkl. Kontaktmöglichkeit (Natel)
  • Grosser Anlass, über 150 Personenwagen – Parkieren nur mit anerkannter Organisation (z.B. www.verkehrskadetten-thurgau.ch) möglich, insbesondere da die Güttingerstrasse teilweise gesperrt werden muss.

 

Plan bis 150 PKW

Plan ab 150 PKW

Dieses Verkehrskonzept löst das Konzept vom 07.05.2013 ab und ist per 01.02.2016 gültig.