Identitätskarte
Allgemeines
Der Antrag auf Ausstellung einer neuen Identitätskarte ist bei der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde einzureichen.
Für die Beantragung eines neuen Ausweises müssen Sie persönlich bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohnsitzgemeinde vorsprechen. Minderjährige sind dabei von einem Elternteil, entmündigte Personen von ihrer gesetzlichen Vertretung zu begleiten.
Unterlagen
- Alte Identitätskarte
- Passfoto (Frontansicht, schwarzweiss oder farbig mit neutralem Hintergrund, nicht älter als ein Jahr, geschlossener Mund)
- Bei Verlust des Ausweises muss eine Verlustanzeige einer schweizerischen Polizeistelle mitgebracht werden.
Dauer des Antragsverfahrens
In der Regel dauert das gesamte Verfahren 15 Arbeitstage ab der Antragsstellung.
Gültigkeit/ Preis
Gültigkeit Preis IDK
Kinder bis 18 Jahre 5 Jahre 35 Fr.
Erwachsene 10 Jahre 70 Fr.
Einreisebestimmungen
Für Informationen über Einreisebestimmungen wenden Sie sich bitte an die Vertretung (Botschaft oder Konsulat) des entsprechenden Landes oder an Ihren Reiseveranstalter.
Adresse
Einwohnerkontrolle
Scherzingerstrasse 2
8595 Altnau
Telefon: 071/ 694 50 50
Telefax: 071/ 694 50 55
Öffnungszeiten
Wochentag | Morgen | Nachmittag |
Montag | 08.00-11.30 Uhr | 14.00-18.00 Uhr |
Dienstag-Donnerstag | 08.00-11.30 Uhr | 14.00-16.30 Uhr |
Freitag | 08.00-11.30 Uhr | 14.00-15.30 Uhr |
Pass 10 oder Kombiangebot (Pass/IDK)
Ab 1. März 2010 wird der biometrische Pass 10 flächendeckend in der ganzen Schweiz eingeführt. Das Antragsverfahren läuft neu nicht mehr über die Gemeinden, sondern direkt über das Passbüro Biometrie.
Gesuchstellende können vor der zwingenden persönlichen Vorsprache ihre Personendaten für den Pass 10 oder das Kombiangebot mittels folgender Möglichkeiten dem Passbüro einreichen:
- Über das Internet unter www.schweizerpass.ch
Auf einem elektronischen Formular müssen die notwendigen Angaben erfasst
werden. Ebenso sind unter dieser Website weitere Informationen rund um den Pass
10 abrufbar. - Der Antrag kann auch telefonsich unter folgender Nummer Tel. 058 345 13 80
gestellt werden. - Des weiteren kann ein Antrag auch über die persönliche Vorsprache im Passbüro
(erst ab 1. März 2010) direkt erfolgen.
Bei allen Antragsarten werden die Personalien erfasst und anschliessend durch das Passbüro geprüft. Erst danach kann ein Termin für die Biometriesierung vereinbart werden. Diese umfasst die Aufnahme des Gesichtsbildes, welches im Pass erscheinen wird, die digitale Erfassung zweier Fingerabdrücke sowie der Unterschrift. Bei der zwingenden persönlichen Vorsprache müssen die alten Ausweise. Bei Diebstahl oder Verlust der alten Ausweise ist eine entsprechende polizeiliche Verlustmeldung einer Schweizer Polizeidienststelle vorzuweisen. Verlustrapporte aus dem Ausland sind nicht zulässig. Ebenfalls benötigen Sie eine Meldebestätigung (Schriftenempfangsschein), welche Ihnen bei Ihrer Anmeldung am jetzigen Wohnort kostenlos abgegeben worden ist. Falls Ihnen diese Meldebestätigung des aktuellen Wohnortes nicht (mehr) zur Verfügung steht, haben Sie beim Einwohneramt eine kostenpflichtige Wohnsitzbestätigung zu beziehen.
Wichtig: Es muss kein Foto mehr mitgebracht werden.
Anträge für Kinder und Unmündige (Einwilligung der gesetzlichen Vertretung)
Kinder und unmündige Personen sind duch die sorge- oder vormundschaftsberechtigte Person zu begleiten.
Die Begleitperson eines Bevormundeten muss sich bezüglich Mündel und einer entsprechenden Vollmacht ausweisen können. Zwingend notwendig ist bei Anträgen für Kinder das schriftliche Einverständnis der zweiten sorgeberechtigten Person (anderer Elternteil) vorzuweisen. Bei Trennungen oder Scheidungen ist der Sorgerechtsentscheid des Gerichtes vorzulegen. Bei nicht verheirateten Paaren ist eine amtliche Sorgerechtsregelung mitzubringen.
Gültigkeit und Preise der neuen Schweizer Ausweise
Der Pass 10 und die Identitätskarte werden für Personen, die im Zeitpunkt des Antrages das 18. Lebensjahr zurückgelegt haben für 10 Jahre und für Personen, die im Zeitpunkt des Antrages das 18. Lebensjahr nicht zurückgelegt haben für 5 Jahre ausgestellt.
Der provisorische Pass wird unabhängig vom Alter für 1 Jahr ausgestellt.
Der Pass 10 kostet für Erwachsene (ab 18 Jahre) Fr. 145.00 und Fr. 65.00 für Minderjährige (unter 18 Jahren).
Der Pass und die Identitätskarte (Kombiangebot) kostet für Erwachsene Fr. 158.00 und für Minderjährige Fr. 78.00.
Der provisorische Pass kostet Fr. 100.00.
Zusätzlich fallen pro Ausweis die Portokosten von Fr. 5.00 an. Für den provisorischen Pass fallen keine Portokosten an, da dieser persönlich beim Passbüro abgeholt wird. Es sei denn, die antragstellende Person wünscht eine Zustellung an die Wohnadresse.
Ausstellungsfrist
Die Frist für die Ausstellung des Ausweises beträgt im Inland 10 Arbeitstage ab Genehmigung des Antrages durch die zuständige Stelle. Kann die Zustellfrist nicht eingehalten werden, hat die antragstellende Person dies innert 5 Arbeitstagen zu melden.
In diesem Fall hat sie Anrecht auf die kostenlose Ausstellung eines provisorischen Passes, wenn sie diesen für eine Reise oder zu anderen Zwecken benötigt.
Reise in und durch die USA
Der neue Pass 10 erfüllt die internationalen Anforderungen und berechtigt, wie schon der Pass 06, zur visumsfreien Reise in und duch die USA. Der Pass 03, der seit dem Januar 2003 ausgestellt wird berechtigt ebenfalls zur visumsfreien Reise in und durch die USA, sofern er vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurde. Hingegen erlauben die USA die Einreise (und die Durchreise) mit dem provisorischen Pass seit dem 01.07.2009 nur mit Visum. Letzteres wird aber - wie die Erfahrung zeigt - nur in absoluten Notfällen ausgestellt.
Adresse und Erreichbarkeit der neuen Ausweise
Kantonale Ausweisstelle
(Passbüro Biometrie/Reisendengewerbe/Preiskontrolle/Beglaubigungen)
Bahnhofstrasse 12
Postfach 240
8570 Weinfelden
Kundentelefon 058 345 13 80
Fax: 058 345 13 81
E-Mail: ausweisstelle [at] tg [dot] ch
Hompage: www.passbuero.tg.ch
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag 08.00 – 12.00 Uhr / 13.30 – 17.00 Uhr
Zusätzlich Informationen finden Sie auch unter www.schweizerpass.ch