Zivildienst

Eine besondere Form der Erfüllung der allgemeinen Wehrpflicht ist der Zivildienst. Er ist keine frei wählbare Alternative zum Militärdienst. Der Zivildienst steht nur Dienstpflichtigen offen, die den Militärdienst nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können.

 

Dauer und Inhalte des Zivildienstes

Der Zivildienst dauert 1,5-mal länger als der Militärdienst (390 Diensttage) und kann in einer oder mehreren Etappen geleistet werden. Er beinhaltet Arbeiten, die im öffentlichen Interesse liegen. Zivildienstleistende sollen vor allem dort zum Einsatz kommen, wo der Gemeinschaft Ressourcen für die Erfüllung wichtiger Aufgaben fehlen. In Frage kommen insbesondere Betriebe des Gesundheits- und Sozialwesens oder des Umweltschutzes. Zivildienstleistende können in ausserordentlichen Lagen zu zusätzlichen Dienstleistungen aufgeboten werden, auch wenn sie bereits alle verfügten Zivildiensttage geleistet haben.

Wer darf Zivildienst leisten?

Wer aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten kann, hat die Möglichkeit, ein Gesuch für den Zivildienst beim zuständigen Regionalzentrum einzureichen. Dies darf frühestens nach dem Orientierungstag geschehen, aber auch später, wenn bereits ein Teil des Militärdienstes abgegolten wurde.

Gesuch für Zivildienst einreichen

Wer das Gesuch sofort nach dem Orientierungstag einreicht, kann bereits während der Rekrutierung angehört werden. Die dort festgestellte Diensttauglichkeit ist Voraussetzung für die Zulassung zum Zivildienst. Das Gesuch mit ausführlicher Begründung des vorliegenden Gewissenskonfliktes wird zusammen mit einem Lebenslauf und dem Dienstbüchlein beim zuständigen Regionalzentrum des Zivildienstes eingereicht. Bis ein rechtskräftiger Entscheid vorliegt ist der Gesuchsteller von der Einrückungspflicht sowie der Schiesspflicht befreit.