Reglement Schwank-Altwegg-Fonds

Herr Ernst Schwank, geboren am 13. Januar 1882, gestorben am 24. Dezember 1960, widmete mit Verfügung von Todes wegen der evangelischen Kirchgemeinde Altnau, der Schulgemeinde Altnau und den Ortsgemeinden Altnau, Herrenhof, Zuben, Schönenbaum-garten und Landschlacht folgende Gelder für wohltätige Zwecke:

Ernst Schwank Wohltätigkeitsfonds Fr. 97'659.—

Ernst Schwank Stipendienfonds Fr. 97'659.—

Ernst Schwank Schulfonds Fr. 130'212.—

(Testament vom 17. März 1959 und öffentliches Inventar, gefertigt am 25. Juli 1961 in Wettingen, sowie Liquidations- und Teilungsrechnung vom 25. Oktober 1961, errichtet von Herrn Notar Wullschleger, Baden)

Mit den Gemeindezusammenschlüssen in Langrickenbach und in Münsterlingen wurden die begünstigten Ortsgemeinden aufgehoben, die in den Fondsreglementen festgelegte Organisation wurde inexistent. Die Begünstigten haben deshalb per 30. Juni 2000 die zu diesem Zeitpunkt bestehenden Fondsvermögen samt dem Stiftungskapital auf die neu beteiligten politischen Gemeinden wie folgt aufgeteilt und in die neuen Schwank – Altwegg - Fonds eingebracht.

Informationen

Datum
20. Juni 2025
Herausgeber/-in
Gemeinde Altnau

Dokumente

Name
Schwank-Altwegg-Fonds, Reglement 2000 (PDF, 159.25 kB) Download 0 Schwank-Altwegg-Fonds, Reglement 2000

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