Vernehmlassung zur Teilrevision des Kantonalen Richtplans

12. Mai 2025
Öffentliche Bekanntmachung

Die Teilrevision des Kantonalen Richtplans 2024/2025 erfordert auch eine Änderung des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) und des Gesetzes über Strassen und Wege (StrWG; RB 725.1). Die Ergebnisse liegen zur Vernehmlassung vor und werden öffentlich bekannt gemacht.
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